So kann man mit uns abrechnen
- Das Kennenlerngespräch ist kostenlos
- Unser Stundensatz beträgt bei der Entlastungs- und Verhinderungspflege: 32,50 €
Als anerkannte Alltagsbegleiterin können wir bei einem vorhandenen Pflegegrad direkt mit den Pflegekassen abrechnen.
Ab Pflegegrad 1 können Entlastungsleistungen geltend gemacht werden.
Ab Pflegegrad 2 besteht zusätzlich die Möglichkeit, Verhinderungspflege zu beantragen.
- Liegt kein Pflegegrad vor, erfolgt die Abrechnung privat.
- Beide Abrechnungsarten können kombiniert werden.
Die Abrechnung erfolgt stets zum Monatsende.
Umsatzsteuer wird nicht ausgewiesen, da Pflegeleistungen ab Pflegegrad 1 von der Umsatzsteuer befreit sind.
Gerne unterstützen wir Sie dabei, den Antrag bei Ihrer Krankenkasse einzureichen.
Sie haben Fragen, Wünsche oder Anregungen?
Gemeinsam wollen wir Sie in Ihrer persönlichen und individuellen Lebenssituation beraten, unterstützen und entlasten.